Mi, 20. November
19 Uhr Ökum. Abschlussgottesdienst,
      Friedensdekade und Buß- und Bettag

So, 24. November
10 Uhr Gottesdienst zum Totensonntag
      mit Kantorei Gelnhausen, Pfr. Schomburg
17 Uhr Gedenkgottesdienst für
      verstorbene Flüchtlinge 
18 Uhr Taizé-Andacht (Romanisches Haus)
       Diakon Winkler und Team

So, 1. Dezember (1. Advent)
10 Uhr Gpottesdienst mit Abendmahl
      Dekan i.R. Klaus Brill


 
 
 

 
 
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Die Trauung

"Ja, mit Gottes Hilfe"
Die Trauung in einer Evangelischen Kirche
Eine Information

Vorwort
Zu einer kirchlichen Trauung können ganz verschiedene Überlegungen führen. Vielleicht möchten Sie die Trauung besonders feierlich erleben. Oder Sie gehen aus Tradition zur Hochzeit in die Kirche, weil "es einfach dazu gehört". Vielleicht möchten Sie den Segen Gottes für Ihre Eheschließung und seine Begleitung in Ihrem gemeinsamen Leben. Welche Gründe auch immer im Vordergrund stehen mögen, Sie sind mit Ihrem Wunsch, sich kirchlich trauen zu lassen, herzlich willkommen. Die kirchliche Trauung ist ein Gottesdienst. Es wird gebetet, das Eheversprechen vor Gott wiederholt und um den Segen Gottes gebeten. Denn wir sind der Überzeugung, dass der christliche Glaube zum Gelingen der Ehe helfen kann. Wir laden Sie ein, sich auf dieses Angebot Gottes einzulassen und Ihre Ehe unter seinen Schutz zu stellen, damit sich erfüllt, was Sie sich für Ihre gemeinsame Zukunft wünschen. Wir möchten Ihnen hier einige Informationen zur kirchlichen Trauung geben. Sie können sich mit Ihren Fragen selbstverständlich auch unverbindlich an jede evangelische Pfarrerin oder jeden evangelischen Pfarrer wenden.

Wer kann sich evangelisch trauen lassen?
Wer evangelisch getauft ist und nicht aus der Kirche ausgetreten, kann sich kirchlich trauen lassen. Das gilt auch, wenn nur die Frau oder der Mann evangelisch ist. Gehört einer von beiden nicht zu einer evangelischen Landeskirche, sondern zu einer anderen evangelischen Kirche, z.B. einer Freikirche, kann die kirchliche Trauung eben-so ohne weitere Bedingungen vollzogen werden. Ist die Partnerin oder der Partner katholisch, sollte er oder sie, wie es in der katholischen Kirche vorgeschrieben ist, von dem zuständigen Pfarrer eine "Dispens", eine schriftliche Genehmigung, für die Trauung in der evangelischen Kirche erwirken. Damit wird von der sogenannten Formpflicht zur katholischen Ehe befreit. Geistliche beider Konfessionen erteilen dabei gern weitere Auskünfte, zum Beispiel über ihr Zusammenwirken in einem Traugottesdienst. Gehört einer der Partner keiner christlichen Konfession an, weil er oder sie aus der Kirche ausgetreten oder zum Beispiel Atheist, Muslim, Jude oder Hindu ist, kann eine kirchliche Feier aus Anlaß der Trauung stattfinden. Das sollte aber unbedingt mit der zuständigen Pfarrerin oder dem Pfarrer besprochen werden. Keiner soll vereinnahmt werden oder nur der Form halber irgend etwas im Gottesdienst tun.

Welcher Pfarrer, welche Pfarrerin ist für die Trauung zuständig?
In der Regel ist für die kirchliche Trauung der Pfarrer oder die Pfarrerin der eigenen Gemeinde oder des Gemeindebezirks der Braut oder des Bräutigams zuständig. Wenn Sie nicht wissen, wer das ist, bekommen Sie die richtige Auskunft im Gemeindebüro (Telefon 14122) oder über eines der Pfarrämter (siehe unter Adressen). Sie können auch den Gottesdienst besuchen und dort im Anschluß nachfragen. Falls Sie in einer anderen Kirche getraut werden möchten oder von einer Pfarrerin oder einem Pfarrer aus einem anderen Ort, dann sollten Sie mit allen Beteiligten sprechen. Oft gibt es Lösungsmöglichkeiten.

Wann wird der Trautermin festgelegt?
Sobald Sie sich für eine kirchliche Trauung entschieden haben, sollten Sie mit Ihrem Pfarrer den Termin klären. Erst danach ist es sinnvoll, das Aufgebot beim Standesamt zu bestellen.

Was geschieht beim Traugespräch?
Das Traugespräch ist dazu da, daß der Pfarrer und das Brautpaar, wenn noch nicht geschehen, sich kennenlernen und über den Sinn und die Gestaltung der kirchlichen Feier sprechen. Dabei geht es um die Auswahl des Trauspruches, der Lieder und der Musik, um die Mitwirkung von Verwandten oder Freunden im Gottesdienst, den Verlauf der kirchlichen Trauung, um den Blumenschmuck, die Bestimmung des Verwendungszwecks der Kollekte und andere, die Feier betreffende Dinge. Sonderwünsche zur musikalischen Ausgestaltung werden auch besprochen. Dazu ist oft ein direkter Kontakt mit der Kirchenmusikerin oder dem Kirchenmusiker sinnvoll.

Welche Dokumente werden gebraucht?
Zur Trauung brauchen Sie:
- die Heiratsurkunde vom Standesamt,
- das Stammbuch
- und, falls die Traukirche nicht in der eigenen Kirchengemeinde ist, eine Bescheinigung, dass Ihre Gemeinde über die Trauung informiert ist.

Wie ist der äußere Ablauf des Gottesdienstes?
Die Glocken läuten zu Beginn des Gottesdienstes. Verwandte und Freunde ziehen entweder mit Ihnen in die Kirche ein oder erwarten Sie schon in der Kirche. Dazu spielt die Orgel.
Es folgen so oder zumindest sehr ähnlich:
Begrüßung und erstes Lied
Psalm, Gebet und Ansprache
Zweites Lied
Lesungen aus der Bibel zum Zusammenleben
Die Traufragen und das Ja-Wort
Das Anstecken der Eheringe
und der Trausegen (stehend oder kniend, je nach Wunsch)
Drittes Lied
Gebet für das Brautpaar und für andere und das Vater unser
Viertes Lied
Segen
Auszug mit Orgelmusik

Welche Trausprüche eigenen sich?
Der Trauspruch ist ein Satz oder ein Abschnitt aus der Bibel, den Sie sich selber aussuchen und der Ihrem Glauben und Ihren Hoffnungen entsprechen soll. Sie können ihn entweder selber in der Bibel suchen. Dabei hilft es, die Hervorhebungen in den einzelnen Schriften zu beachten. Oder Sie kennen ein Bibelwort, das Ihnen gefällt. Eine Liste von Vorschlägen finden Sie "Worte aus der Bibel".

Oft gestellte Fragen
"Darf während des Gottesdienstes gefilmt und fotografiert werden?"
In der Marienkirche ist das nicht üblich. Gelegenheit für Aufnahmen ist beim Ein- und Auszug des Brautpaares und im Anschluss an den Gottesdienst.

"Sagen Sie: Sie dürfen jetzt die Braut küssen?"
Dass Sie sich nach dem Trausegen küssen, ist in Ordnung. Nur aufgefordert werden Sie dazu nicht. Sie haben es ja bisher auch ohne Aufforderung getan.

"Geht es, daß mein Vater mich zum Altar führt und meinem Bräutigam übergibt?"
Dieser Brauch kommt aus einer Zeit, als bei der Trauung die Braut aus der Verfügungsgewalt des Vaters in die des Ehemannes übergeben wurde.. Eine christliche Ehe beruht aber auf partnerschaftlichem, gleichberechtigtem Leben. So passt dieser in Filmen noch häufig gezeigte Brauch heute nicht mehr in die Zeit. Darum möchten das manche Pfarrerinnen und Pfarrer um dieser Überzeugung willen nicht.

"Darf das Ave Maria gesungen werden?"
Das wird unterschiedlich gehandhabt, da es zum Charakter eines evangelischen Gottesdienstes nicht paßt. Sprechen Sie es darum bitte beim Traugespräch an.

"Trauen Sie uns auch im Heißluftballon, beim Fallschirmabsprung, unter Wasser, auf dem Tennisplatz, im Wald?"
Zum Glück sind diese Ansinnen selten. Sie versprechen zwar den besonderen Kick, haben aber mit einem Gottesdienst nichts zu tun.

Noch ein Wort zu Bräuchen: Es wird zunehmend üblich, nach dem Gottesdienst die Brautpaare mit Reis zu bewerfen. Es ist schade um das kostbare Lebensmittel, juckt und steigert keineswegs die Fruchtbarkeit von Frau oder Mann. Und Sie würden es ja auch bestimmt nicht mit Brötchen tun.

Nachwort
Auch nach der Trauung ist Ihre Kirche für Sie da. Lassen Sie sich durch Gottesdienste ermutigen oder trösten und nutzen Sie die Angebote Ihrer Kirchengemeinde. "Ja, mit Gottes Hilfe" trägt auch im Alltag.


Liebe ist:
"Liebe ist nur zum geringeren Teil ... alles verstehende Harmonie und Milde ... Zum größten Teil ist die Liebe aktive Auseinandersetzung mit dem, was am anderen fremd und unverständlich ist und bleibt. ... Liebe ist nicht nur passives Ergriffensein, sonder ein aktives Sich-Bemühen um den anderen, Sich Auseinandersetzen mit dem anderen. Sie erträgt und duldet eben nicht alles, sondern setzt Grenzen, fordert heraus, streitet - um der Liebe, um der Einheit willen." (Michael Klessmann, Ärger und Aggression in der Kirche, 1992)

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